Fachanwalt für Strafrecht
und Fachanwalt für Verkehrsrecht
In diesen Rechtsgebieten bin ich für Sie tätig
Strafverteidigungen
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren verteidige ich Sie gerne gegen Vorwürfe aus allen Bereichen des Strafrechts. Seit 1995 bin ich als Verteidiger bundesweit in allen Verfahrensabschnitten tätig.
Beantworten Sie keine Schreiben der Behörden und melden Sie sich sofort bei mir. In Fällen der Verhaftung und Durchsuchung bin ich schnell an Ihrer Seite.
Nutzen Sie die Notfallnummer
0152 57857150.
In geeigneten Fällen werde ich auch als Pflichtverteidiger tätig.

Allgemeines Strafrecht
Unter das allgemeine Strafrecht fallen alle Verstöße gegen die Vorschriften des Strafgesetzbuches.
Selbst Bagatelldelikte können weitreichende Folgen haben. Mein Ziel ist es, Sie mit dem besten Ergebnis zu verteidigen.
Dabei profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung seit 1995 und meiner Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht seit 2000.

Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht – auch Steuerstrafrecht – vertrete ich Sie als Verteidiger und auch als Zeugenbeistand.
Für Unternehmen stehe ich auf dem Gebiete der Compliance zur Verfügung.
Die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten (Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Sachverständigen u. a.) ist, soweit erforderlich, selbstverständlich.

Verkehrsstrafsachen
Im Verkehrsstrafrecht (Fahrerflucht, Alkohol- und Drogenfahrten, Nötigung etc.) profitieren Sie von meinen beiden Qualifikationen als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Eine frühzeitige Beratung und Verteidigung sind hier notwendig, da oft der Führerschein in Gefahr ist.

Betäubungsmittelstrafrecht
Im BtM-Strafrecht (auch Konsumcannabisgesetz) drohen mitunter die härtesten Strafen, auch Freiheitsstrafen.
Auch kleinere Verstöße führen zu strafrechtlichen Konsequenzen, die sich auch auf den Führerschein auswirken können.
In diesen Verfahren verteidige ich seit 1995 und habe als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht alle Aspekte solcher Fälle immer in Blick.

Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist so etwas wie das „kleine Strafrecht“. Hier gelten vor Gericht dieselben Regeln wie im Strafprozess.
Die meisten Verstöße Geschwindigkeitsübertretungen, Rotampelfahrten, Drogen- und Alkoholfahrten etc. werden im Straßenverkehr begangen. Oft ist der Führerschein in Gefahr.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen hier optimal helfen.

Führerscheinrecht
Ich vertrete Sie seit 1995 als Fachanwalt für Verkehrsrecht vor allen Behörden und Verwaltungsgerichten bundesweit.
Meine Erfahrung in allen Fragen des Führerscheinrechts, auch Punkte, MPU, ausländischer Führerschein, Probezeit etc. hilft Ihnen, Ihre Mobilität zu erhalten.
